Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.04.2025
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
14.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.11.2024
Sonstiges
11.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.09.2024
Sonstiges
22.05.2024
Sonstiges
06.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
08.05.2023
Eröffnungen
29.03.2023
Sicherungsmaßnahmen
22.02.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
30.04.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
04.08.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.02.2019 bis zum 31.12.2019
04.02.2019
Neueintragungen