Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
08.10.2024
Eröffnungen
24.07.2024
Sicherungsmaßnahmen
17.11.2022
Sicherungsmaßnahmen
09.11.2022
Sicherungsmaßnahmen
17.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
21.09.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.01.2019 bis zum 31.12.2019
30.01.2019
Neueintragungen