Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.12.2022
Sonstiges
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
11.10.2021
Veränderungen
05.10.2021
Eröffnungen
29.07.2021
Sicherungsmaßnahmen
04.02.2021
Veränderungen
21.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 11.01.2019 bis zum 31.12.2019
21.12.2020
Veränderungen
02.03.2020
Veränderungen
05.04.2019
Veränderungen
29.01.2019
Neueintragungen