Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.03.2026 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
13.01.2026
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
13.01.2026 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
09.04.2025
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
20.11.2024 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
31.10.2023 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
02.11.2021 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020
02.11.2021 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.08.2020
21.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.01.2019 bis zum 31.12.2019
21.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.01.2019 bis zum 31.12.2019
21.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.01.2019 bis zum 31.12.2019
22.01.2019
Neueintragungen