Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.10.2025
Sonstige Registerbekanntmachung
28.05.2025
Eröffnungen
09.04.2025
Sicherungsmaßnahmen
20.03.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
27.11.2024
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
07.11.2023 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
26.07.2023
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
20.03.2023
§§ 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
07.12.2021 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.07.2020 bis zum 31.12.2020
11.10.2021
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
16.02.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
16.02.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
13.02.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 27.03.2018 bis zum 31.12.2018
13.02.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 27.03.2018 bis zum 31.12.2018
15.01.2019
Neueintragungen