Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
17.02.2025 Liquidationseröffnungsbilanz zum Geschäftsjahr vom 19.06.2023 bis zum 19.06.2023
24.01.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.03.2022 bis zum 09.03.2023
24.01.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.03.2023 bis zum 18.06.2023
13.07.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.03.2021 bis zum 09.03.2022
07.07.2023
Liquidation
23.03.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.03.2020 bis zum 09.03.2021
30.06.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.03.2020 bis zum 09.03.2021
21.01.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 09.03.2020
08.12.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
13.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
08.05.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
17.10.2016
Neueintragungen