Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.10.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
02.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
02.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.05.2020
Eröffnungen
23.01.2020
Sicherungsmaßnahmen
15.01.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.12.2018 bis zum 31.12.2018
18.12.2018
Neueintragungen