Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.01.2024
Sonstiges
02.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
22.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
08.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
14.04.2020
Veränderungen
04.04.2020
Eröffnungen
01.04.2020
Eröffnungen
27.02.2020
Sicherungsmaßnahmen
03.04.2019
Veränderungen
07.02.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 05.12.2018 bis zum 31.12.2018
10.12.2018
Neueintragungen