Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
27.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
27.01.2023
Sonstiges
27.01.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.09.2022
Sonstiges
08.05.2020
Sonstiges
02.03.2020
Eröffnungen
04.02.2020
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07.12.2018
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