Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.05.2025
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
22.05.2025
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
12.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
24.04.2025
Sonstiges
18.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.09.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
16.08.2024
Sonstiges
31.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
31.07.2024
Sonstiges
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13.05.2022
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10.05.2022
Eröffnungen
03.05.2022
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03.05.2022
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05.12.2018
Neueintragungen