Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.05.2026
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
19.05.2026
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
11.09.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
06.03.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
21.05.2024
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
03.05.2024
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
30.08.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
06.07.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
18.08.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
18.08.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
12.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
12.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
11.07.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.10.2018 bis zum 31.12.2018
11.07.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.10.2018 bis zum 31.12.2018
03.12.2018
Neueintragungen