Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
14.05.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
08.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
18.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
11.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
30.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
03.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
10.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
06.05.2021
Eröffnungen
02.03.2021
Sicherungsmaßnahmen
25.01.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 27.11.2018 bis zum 31.12.2018
27.11.2018
Neueintragungen