Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.05.2023
Sonstiges
07.03.2023
Sonstiges
01.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
04.02.2022
Sonstiges
06.12.2021
Sonstiges
17.09.2021
Veränderungen
09.06.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 13.10.2018 bis zum 31.12.2018
20.11.2018
Neueintragungen