Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.03.2023
Löschungsankündigung
30.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
21.01.2022
Sonstiges
05.01.2022
Sonstiges
14.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
24.04.2020
Termine
18.07.2019
Sonstiges
02.07.2019
Eröffnungen
23.05.2019
Sicherungsmaßnahmen
05.11.2018
Neueintragungen