Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.09.2024
Sonstiges
16.03.2023
Sonstiges
09.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
01.08.2022
Eröffnungen
28.12.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
26.01.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
05.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 16.10.2018 bis zum 31.12.2018
16.10.2018
Neueintragungen