Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
27.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2023
Eröffnungen
22.09.2023
Sicherungsmaßnahmen
20.06.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
17.02.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
16.10.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
07.04.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 27.09.2018 bis zum 31.12.2018
15.10.2018
Neueintragungen