Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.07.2024
Sonstiges
19.05.2021
Entscheidungen im Verfahren
02.07.2014
Eröffnungen
11.06.2014
Sicherungsmaßnahmen
22.04.2014
Sicherungsmaßnahmen
17.03.2014 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
12.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
07.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
07.03.2013 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
10.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
10.02.2012 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
08.02.2011 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
08.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
06.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
01.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
11.11.2008 Konzernjahresabschluss zum 29. Februar 2008
11.11.2008 Jahresabschluss zum 29. Februar 2008
27.08.2008
Berichtigungen
17.03.2008 Jahresabschluss zum 28. Februar 2007