Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.02.2026
Löschungsankündigung
23.12.2025
Sonstige Registerbekanntmachung
23.12.2025
Löschungsankündigung
01.07.2024
Sonstiges
01.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.03.2024
Sonstiges
29.09.2023
Sonstiges
20.06.2022
Eröffnungen
06.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
06.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
06.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
23.01.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 25.07.2018 bis zum 31.12.2018
23.01.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 25.07.2018 bis zum 31.12.2018
23.01.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 25.07.2018 bis zum 31.12.2018
10.10.2018
Neueintragungen