Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.04.2026
Liquidation
09.02.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
24.09.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
20.11.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
21.10.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 31.12.2021
15.09.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
02.08.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
02.08.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
09.07.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 14.09.2018 bis zum 30.06.2019
09.07.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 14.09.2018 bis zum 30.06.2019
02.10.2018
Neueintragungen