Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.02.2026
Entscheidungen im Verfahren
22.11.2024
Eröffnungen
05.11.2024
Eröffnungen
04.09.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
01.09.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
28.06.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.03.2019 bis zum 31.12.2019
28.06.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.03.2019 bis zum 31.12.2019
12.05.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.03.2018 bis zum 14.03.2019
01.10.2018
Neueintragungen