Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.09.2025
Löschungsankündigung
29.04.2025
Abweisungen mangels Masse
29.04.2025
Sicherungsmaßnahmen
10.03.2025
Abweisungen mangels Masse
10.03.2025
Sicherungsmaßnahmen
24.05.2024
Sicherungsmaßnahmen
25.04.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
25.04.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
02.11.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
02.11.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
02.11.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
20.11.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.09.2018 bis zum 31.12.2018
20.11.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.09.2018 bis zum 31.12.2018
20.11.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.09.2018 bis zum 31.12.2018
27.09.2018
Neueintragungen