Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.03.2025
Löschungsankündigung
14.04.2020
Entscheidungen im Verfahren
04.03.2020
Entscheidungen im Verfahren
02.10.2019
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30.08.2019
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09.07.2019
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03.05.2019
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04.05.2017
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13.04.2016
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28.07.2015
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27.05.2014
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06.05.2014
Eröffnungen