Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.03.2025
Sonstiges
23.09.2024
Sonstiges
04.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
04.10.2023
Sonstiges
13.07.2023
Sonstiges
29.04.2020
Sonstiges
24.04.2020
Eröffnungen
03.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 24.09.2018 bis zum 31.12.2018
27.01.2020
Sicherungsmaßnahmen
24.09.2018
Neueintragungen