Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
06.06.2025
Eröffnungen
06.06.2025
Eröffnungen
19.05.2025
Sicherungsmaßnahmen
03.04.2025
Sicherungsmaßnahmen
14.02.2024 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
09.02.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
19.12.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 31.12.2018
19.09.2018
Neueintragungen