Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
14.03.2024
Sonstiges
14.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
14.03.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.03.2021
Sonstiges
14.12.2020
Eröffnungen
11.11.2020
Sicherungsmaßnahmen
13.09.2018
Neueintragungen