Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.01.2023
Löschungsankündigung
09.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
18.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
18.07.2022
Sonstiges
18.07.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.05.2022
Sonstiges
12.05.2022
Sonstiges
23.08.2021
Sonstiges
23.08.2021
Entscheidungen im Verfahren
20.08.2021
Sonstiges
02.02.2021
Eröffnungen
27.11.2020
Sicherungsmaßnahmen
29.09.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
13.09.2018
Neueintragungen