Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
12.11.2025
Löschungsankündigung
03.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
29.10.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
02.10.2024
Sonstiges
28.08.2024
Sonstiges
20.10.2022
Eröffnungen
31.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
31.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
15.10.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
11.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 21.08.2018 bis zum 31.12.2018
11.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 21.08.2018 bis zum 31.12.2018
12.09.2018
Neueintragungen