Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.12.2025 Liquidationsschlussbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 12.01.2025 bis zum 30.11.2025
10.09.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 12.01.2023 bis zum 11.01.2024
10.09.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 12.01.2024 bis zum 11.01.2025
26.08.2025 Liquidationseröffnungsbilanz zum Geschäftsjahr vom 12.01.2023 bis zum 12.01.2023
26.08.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 11.01.2023
17.05.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
30.10.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
30.10.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
20.09.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
13.09.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.08.2018 bis zum 31.12.2018
13.01.2023
Liquidation
12.09.2018
Neueintragungen