Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
25.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
22.02.2024
Eröffnungen
14.02.2024
Eröffnungen
17.10.2023
Sicherungsmaßnahmen
22.04.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 24.09.2018 bis zum 31.12.2018
12.09.2018
Neueintragungen