Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
24.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.03.2022
Sonstiges
01.03.2022
Eröffnungen
22.12.2021
Sicherungsmaßnahmen
24.09.2021
Einladung zur Hauptversammlung
29.07.2021
Bezugsaufforderung
02.07.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
18.09.2020
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
27.08.2020
Einladung zur Hauptversammlung
15.04.2020
Bezugsaufforderung
19.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
17.03.2020
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung und Verlustanzeige gemäß § 92 AktG
20.12.2019
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
21.11.2019
Einladung zur Hauptversammlung
11.09.2018
Neueintragungen