Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.12.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.05.2023 bis zum 08.05.2024
02.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
02.12.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.06.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.05.2022 bis zum 08.05.2023
04.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 08.05.2022
11.01.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
01.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
27.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
12.05.2022
Eröffnungen
17.02.2022
Sicherungsmaßnahmen
18.08.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
11.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
07.02.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 31.12.2018
03.09.2018
Neueintragungen