Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
30.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.10.2024
Eröffnungen
29.04.2024
Sicherungsmaßnahmen
25.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
10.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.08.2018 bis zum 31.12.2018
03.09.2018
Neueintragungen