Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.07.2025
Sonstiges
06.03.2025
Sonstiges
27.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
01.02.2023
Eröffnungen
15.11.2022
Sicherungsmaßnahmen
04.04.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021
24.02.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020
28.01.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2019
10.05.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2017 bis zum 31.03.2018
05.04.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2017 bis zum 31.03.2018
31.08.2018
Neueintragungen