Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.12.2025
Löschungsankündigung
18.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
23.06.2025
Sonstiges
23.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
20.03.2025
Sonstiges
20.03.2025
Sonstiges
20.03.2025
Sonstiges
22.11.2024
Sonstiges
04.09.2024
Sonstiges
29.05.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.02.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.01.2023
Sonstiges
26.10.2022
Sonstiges
03.08.2021
Sonstiges
31.03.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
07.01.2021
Eröffnungen
26.11.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
09.11.2020
Sicherungsmaßnahmen
31.07.2018
Neueintragungen