Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.08.2023
Sonstiges
19.06.2023
Sonstiges
01.08.2022
Eröffnungen
03.05.2022
Sicherungsmaßnahmen
02.05.2022
Sicherungsmaßnahmen
08.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 24.04.2018 bis zum 31.12.2018
27.07.2018
Neueintragungen