Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
16.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
21.12.2020
Termine
12.02.2020
Eröffnungen
18.12.2019
Sicherungsmaßnahmen
19.07.2018
Neueintragungen