Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.06.2025
Sonstiges
25.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
25.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
26.03.2025
Sonstiges
10.03.2020
Sonstiges
05.03.2020
Entscheidungen im Verfahren
05.03.2020
Eröffnungen
19.02.2020
Eröffnungen
15.08.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 04.06.2018 bis zum 31.12.2018
03.07.2018
Neueintragungen