Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
20.06.2025
Sonstiges
22.05.2025
Sonstiges
22.05.2025
Sonstiges
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Sonstiges
04.04.2022
Eröffnungen
31.01.2022
Sicherungsmaßnahmen
28.08.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
02.04.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.08.2018 bis zum 31.12.2018
02.07.2018
Neueintragungen