Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
10.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
17.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
17.01.2022
Sonstiges
18.01.2021
Sonstiges
06.05.2020
Eröffnungen
21.02.2020
Sicherungsmaßnahmen
28.06.2018
Neueintragungen