Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.09.2025
Löschungsankündigung
14.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
02.08.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.03.2021
Termine
10.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
04.12.2019
Eröffnungen
29.11.2019
Eröffnungen
16.09.2019
Sicherungsmaßnahmen
11.03.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
14.06.2018
Neueintragungen