Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
11.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
22.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
08.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.02.2022
Sonstiges
04.11.2021
Eröffnungen
15.09.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
23.07.2021
Sicherungsmaßnahmen
26.02.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
26.02.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
26.08.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 18.05.2018 bis zum 31.12.2018
26.08.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 18.05.2018 bis zum 31.12.2018
01.06.2018
Neueintragungen