Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.01.2026
Entscheidungen im Verfahren
02.07.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
02.07.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
16.06.2021
Termine
01.04.2021
Eröffnungen
01.04.2021
Sonstiges
29.01.2021
Sicherungsmaßnahmen
28.07.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.04.2018 bis zum 31.12.2018
28.07.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.04.2018 bis zum 31.12.2018
28.05.2018
Neueintragungen