Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
28.06.2022
Löschungsankündigungen
30.03.2022
Veränderungen
23.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
16.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
10.02.2021
Termine
19.03.2020
Veränderungen
12.03.2020
Eröffnungen
20.02.2020
Veränderungen
25.05.2018
Neueintragungen