Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
15.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
23.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
23.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
03.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
09.08.2021
Entscheidungen im Verfahren
01.10.2019
Eröffnungen
30.07.2019
Sicherungsmaßnahmen
04.07.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 24.01.2017 bis zum 31.12.2017
22.05.2018
Neueintragungen