Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.02.2026
Löschungsankündigung
30.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
25.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
25.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
25.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
14.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
02.05.2022
Eröffnungen
27.04.2022
Eröffnungen
16.12.2021
Sicherungsmaßnahmen
06.12.2021
Sicherungsmaßnahmen
08.10.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
08.10.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
15.05.2018
Neueintragungen