Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.01.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.07.2023
Eröffnungen
08.11.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021
30.09.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
10.09.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
13.08.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
15.11.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
04.06.2018
Berichtigungen
07.05.2018
Neueintragungen