Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
19.12.2018
Entscheidungen im Verfahren
19.12.2018
Termine
17.10.2018
Entscheidungen im Verfahren
24.07.2018
Entscheidungen im Verfahren
12.04.2018
Entscheidungen im Verfahren
27.11.2017
Entscheidungen im Verfahren
16.10.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.01.2012
16.10.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
13.04.2015
Termine
22.08.2014
Sonstiges
28.11.2012
Sonstiges
09.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
01.12.2011
Sicherungsmaßnahmen
07.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
07.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
12.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
10.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006