Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.03.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.03.2026
Sonstiges
03.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
11.03.2025
Sonstiges
08.04.2024
Sonstiges
22.02.2024
Eröffnungen
15.09.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
28.06.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
06.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 23.04.2018 bis zum 31.12.2018
06.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 23.04.2018 bis zum 31.12.2018
12.03.2018
Neueintragungen