Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.09.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
23.01.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023
08.01.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022
04.04.2024 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021
05.08.2021 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2017 bis zum 31.03.2018
11.10.2019 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2016 bis zum 31.03.2017
02.05.2018
Neueintragungen