Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
23.03.2026
Sonstiges
13.05.2024
Sonstiges
01.03.2024
Eröffnungen
22.12.2023
Sicherungsmaßnahmen
26.05.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2021 bis zum 28.02.2022
20.07.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2020 bis zum 28.02.2021
29.07.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2019 bis zum 29.02.2020
13.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2018 bis zum 28.02.2019
23.04.2018
Neueintragungen